Der Einzugsbereich ist bundesweit.
Die teil- und vollstationären Aufnahmen sind gemäß §§32, 34, 35a, 41 und 42 SGB VIII i.V.m. §27 sowie §19 SGB VIII möglich. Auch eine Aufnahme nach SGB IX ist möglich. Dabei werden die Kinder/Jugendlichen inklusiv innerhalb der Gruppen verteilt.
Bei freien Platzkapazitäten können wir Aufnahmen nach § 42 SBG VIII in allen Bereichen anbieten.
Individuell können, bei erhöhtem Betreuungs-, Therapie und/ oder Förderbedarf, zusätzliche Fachleistungsstunden oder Intensivleistungen vereinbart werden.