Kinder- und Jugendwohngemeinschaft  „Am Schloßpark"
 

Ambulante Hilfe

Folgende Leistungen werden im Rahmen der ambulanten Hilfe durch sozialpädagogische Mitarbeiter unserer Einrichtung erbracht: 

  • Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)
  • Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII)
  • Nachbetreuung (§41 SGB VIII)

Die materiell-technischen Voraussetzungen der Gesamteinrichtung sowie die Freizeitangebote werden bei Bedarf in die ambulanten Maßnahmen mit einbezogen.

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