Ambulante Hilfe
Folgende Leistungen werden im Rahmen der ambulanten Hilfe durch sozialpädagogische Mitarbeiter unserer Einrichtung erbracht:
- Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)
- Erziehungsbeistandschaft (§30 SGB VIII)
- Nachbetreuung (§41 SGB VIII)
Die materiell-technischen Voraussetzungen der Gesamteinrichtung sowie die Freizeitangebote werden bei Bedarf in die ambulanten Maßnahmen mit einbezogen.